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Angemessene Sicherheitsmassnahmen

SCHUTZ VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN

Am 24.8.2018 trat das neue Gesetz über Handelsgeheimnisse in Kraft; es bietet mehr Klarheit und Sicherheit als die bisherigen verstreuten Vorschriften zu diesem Thema.

Unter dem Einfluss der Europäischen Richtlinie (Nr. 201/943 ) wurde das Wirtschaftsgesetzbuch um eine Reihe von Artikeln ergänzt, die es ermöglichen, gegen den unrechtmäßigen Erwerb, die unrechtmäßige Nutzung und die unrechtmäßige Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen vorzugehen.

Unter Geschäftsgeheimnissen sind geheime Informationen zu verstehen, die einen kommerziellen Wert haben und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen unterliegen. So können identifiziert werden: Kundenlisten, Kontrollberichte, Ortsbeschreibungen, Produktdaten zur Erleichterung künftiger Interventionen, Geschäftsprozesse, Marktstudien, technologische Informationen usw.

Es wird erwartet, dass im Voraus " angemessene Sicherheitsmaßnahmen " getroffen werden, wie z.B. durch Vertragsbestimmungen, Sicherheitssystem, Vertraulichkeitsklauseln, ...

Unerlaubter Erwerb erfolgt durch die unbefugte Aneignung oder Kopie von Dokumenten, elektronischen Dateien.

Es können nun auch Maßnahmen gegen Drittkäufer ergriffen werden, insbesondere wenn diese sich Geschäftsgeheimnisse zunutze machen und wussten oder hätten wissen müssen, dass das Geschäftsgeheimnis direkt oder indirekt unrechtmäßig erlangt wurde. Die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr und die Ausfuhr von " rechtsverletzenden Waren " (Waren, deren Konstruktion, Betrieb und Produktionsprozess in erheblichem Maße von illegal erlangten Geschäftsgeheimnissen profitieren).

Schutz wird im Falle der Meinungsfreiheit, der Offenlegung von Fehlverhalten oder des Schutzes eines anerkannten legitimen Interesses gewährt. Dies muss in die Praxis umgesetzt werden.

Verfahrensrechtliche Schritte können rasch eingeleitet werden: einstweilige Maßnahmen zur Einleitung des Verfahrens, einstweilige Verfügungen, Schadenersatz. Zwar kann das Gericht in Anbetracht der Missbrauchsgefahr von der Partei, die weitreichende Maßnahmen beantragt, Sicherheit verlangen.

Februar 06, 2024, 02:15 nachm.