DRPP
Small but without limits
GEOBLOCKING VERBOTEN.
Keine diskriminierung
Die Verordnung (EU) 2018/302 trat am 3.12.2018 in Kraft.
Diese Verordnung verbietet die Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsortes.
Unternehmen dürfen nicht:
- den Zugang zu Online-Schnittstellen zu blockieren und/oder Kunden auf eine andere (lokale) Version der Online-Schnittstelle umzuleiten;
- unterschiedliche Zugangsbedingungen in Abhängigkeit von der Nationalität, dem Wohn- oder Niederlassungsort des Kunden anwenden;
- in Abhängigkeit von diesen 3 Kriterien unterschiedliche Zahlungsbedingungen anwenden.
Februar 06, 2024, 02:15 nachm.