Stiftung, Immobiliengeselschaften und Genossenschaft
Manchmal kann es sinnvoll sein, ein Haus oder ein Geschäft auf eine Firma zu übertragen. Die Ausgaben sind steuerlich abzugsfähig. Sie müssen berücksichtigen, dass die Miete an die Firma gezahlt werden muss, sonst wird die Nutzung des Hauses besteuert.
Eine Erbschaftsfirma kann als Instrument für die Nachfolgeplanung verwendet werden. Die Aktien sind bewegliches Vermögen, so dass die Schenkung davon Gegenstand geringerer Schenkungssteuern ist, als wenn das Haus selbst gespendet würde. Eine Gesellschaft unterliegt der Körperschaftssteuer. Es muss eine Jahresrechnung erstellt werden, was nur mit Hilfe eines Buchhalters möglich ist.
Stiftungen können auch in bestimmten Konstruktionen verwendet werden. Die Stiftung kann als Treuhandbüro genutzt werden, so dass die Erben in ihren Vermögensinteressen Gehör finden, indem sie ihnen die Sicherheit einer Dividende geben.
Eine Personengesellschaft kann die Familie zusammenhalten und bei der Nachfolgeplanung eine große Rolle spielen. Wer spendet, kann die Kontrolle behalten, gleichzeitig aber auch Vermögen übertragen, ohne dass Erbschaftssteuern anfallen. Die gesetzliche Regelung ist sehr begrenzt, so dass die Partnerschaft nach Ihren Wünschen gestaltet werden kann.