Schutz des werkenden Mensch
Unsere Sozialgesetzgebung bietet einen umfassenden Schutz zugunsten des Arbeitnehmers in Bezug auf Entlassung, Erleichterungen am Arbeitsplatz, Pendeln, Arbeitszeiten, Urlaub, Maßnahmen in Bezug auf Steharbeit, Maßnahmen für schwangere Arbeitnehmerinnen, ... und so weiter.
Obwohl die Arbeitnehmer durch das belgische Recht ausreichend geschützt sind, ist es wahr, dass eine Menge von Gesetzen eine umgekehrte Wirkung haben kann, was zu Verwirrung und Komplikationen führen kann. Darüber hinaus ist auch das Arbeitsrecht ständigen Änderungen unterworfen. Es ist sicherlich klug, sich zu informieren, indem Sie sich an die Adresse wenden:
- an die Gewerkschaft, wenn Sie Mitglied sind;
- Ihren Sozialsekretär;
- den Ausschuss für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz, intern wie extern;
- den Betriebsrat des Unternehmens oder dessen Arbeitnehmervertreter;
- die Sozialinspektion.
Die Kontaktinformationen dieser Gremien sind im Unternehmenshandbuch ("het arbeidsreglement") enthalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des " Belgischen Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Sozialer Dialog".
Es gibt auch die "Gig"-Arbeiter, die ohne diesen Rechtsschutz arbeiten, und ihre Rechte und Pflichten werden durch Handelsverträge festgelegt.