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Verkaufskonzessionen

Eine Vertriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung, in der der Konzessionsgeber dem Konzessionsinhaber erlaubt, die Waren des Konzessionsgebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung über aufeinander folgende Verkäufe.

Es gibt verschiedene Arten von Vertriebsvereinbarungen: selektive Vertriebsvereinbarungen und exklusive Vertriebsvereinbarungen.

Eine selektive Vertriebsvereinbarung bedeutet, dass der Konzessionsgeber ausgewählte Händler beliefert, die sich verpflichten, keine nicht ausgewählten Händler zu beliefern.

Im Falle einer Alleinvertriebsvereinbarung beliefert der Konzessionsgeber nur einen Händler in einem bestimmten Gebiet. In den meisten Fällen kann der Vertriebshändler in anderen Exklusivgebieten nicht verkaufen.

Die Existenz einer Vertriebsvereinbarung kann mit allen rechtlichen Mitteln nachgewiesen werden. Die folgenden Elemente können auf eine solche Vereinbarung hinweisen: Festlegung der Preispolitik, Definition eines Gebiets, regelmäßige Treffen zur Festlegung des gemeinsamen Ziels, ...

Die Qualifizierung einer Vertriebsvereinbarung hat sehr wichtige Konsequenzen. Der Konzessionsinhaber kann eine ernsthafte Kündigungsfrist oder eine Entschädigung, eine Kulanzleistung, eine Entschädigung für andere durch die Vertragsauflösung verursachte Kosten verlangen.

Es ist wichtig, eine solche Vereinbarung sehr sorgfältig auszuarbeiten.

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