Konflikte zwischen den Aktionnäre
Unternehmen haben eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Sie werden für kommerzielle Zwecke, Nachlassplanung, Erbschaftsplanung, ... genutzt. Ein Unternehmen bietet viele Vorteile, wenn die gegenseitigen Beziehungen im Gleichgewicht sind.
Missverständnisse, kollidierende Persönlichkeiten, ... zwischen Gesellschaftern und/oder Managern können Konflikte verursachen, durch die alle getrennte Wege gehen.
Ein Manager kann entlassen werden und kann gegenüber der Gesellschaft haftbar gemacht werden. Für einen Manager ist es sehr wichtig, eine jährliche Entlastung von der Hauptversammlung der Aktionäre zu erhalten.
Er/sie kann auch gegenüber Dritten haftbar gemacht werden, aufgrund eines Verstoßes gegen die Unternehmensvorschriften oder eines schweren Fehlers. Auch die Fortführung eines Unternehmens in Schwierigkeiten kann eine Haftung verursachen. Verstöße gegen die Sozialvorschriften und die MwSt.-Regelung führen automatisch zur Haftung des Geschäftsführers.
Ein Aktionär hat bestimmte Kontrollgarantien. (z.B. Überprüfung der Buchhaltung, Anforderung eines Gutachtens, vorläufiger Liquidator, Minderheitsaktionär, ...)
Wenn es einen Konflikt zwischen den Aktionären gibt, kann der eine mit triftigem Grund vor Gericht beantragen, dass der andere die Aktien übernimmt oder dass der andere Aktionär die Gesellschaft verlässt. Die Existenz der Gesellschaft wird nicht gefährdet.
Ein Problem kann zwischen Ehepartnern auftreten, die das Haus in die Gesellschaft eingebracht haben. In diesem Fall vermischen sich die Regelungen der Scheidung mit denen von Gesellschaften.
In jedem Fall ist eine einvernehmliche Lösung immer der erste Schritt.
Wichtig ist, sich nicht in eine untergeordnete Verhandlungsposition zu begeben.