Finanzielle Geschäftsbedingungen
Artikel 1:
Jeder Fall wird von Rechtsanwalt De Rouck in Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter (der als Aktenverwalter fungiert) behandelt, wenn der Fall zu den bevorzugten Tätigkeitsbereichen dieses Rechtsanwalts gehört. Der Stundensatz von Rechtsanwalt De Rouck beträgt 105,00 EUR (exkl. TAV).
Wenn verlangt wird, dass der Fall nur von Rechtsanwalt De Rouck behandelt werden soll, gilt der Stundensatz von 115,00 EUR.
Diese Sätze werden reduziert, wenn ein junger Anwalt mit weniger als 3 Jahren Erfahrung den Fall zu einem Stundensatz zwischen 65,00 EUR (exkl. MwSt.) und 75,00 EUR (exkl. MwSt.) bearbeitet, je nach Erfahrung und Dauer der Tätigkeit. Die Stundensätze eines Rechtsanwalts mit mehr als 3 Jahren Erfahrung variieren zwischen 75,00 EUR (exkl. MwSt.) und 85,00 EUR (exkl. MwSt.), abhängig von der Erfahrung und der Dauer der Tätigkeit.
Besondere Vereinbarungen können getroffen werden, wenn der Mandant der Kanzlei mehrere Fälle vorlegt.
Die administrative Bearbeitung durch das Sekretariat wird ab fünf Minuten zu einem Stundensatz von 35,00 EUR (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
Artikel 2:
Der Stundensatz kann mit einem Koeffizienten von 1,3 multipliziert werden, wenn eine sofortige Behandlung des Falles beantragt wird (z.B. Gerichtstermin, Verjährung, verwirkte Rechte, ...), und der Fall sofort (am selben Tag oder spätestens am nächsten Tag) behandelt werden muss.
Die Sätze können mit 1,2 multipliziert werden, wenn das Ergebnis erfolgreich ist, und mit 0,8 im Falle eines negativen Ergebnisses. Die Bedeutung eines erfolgreichen oder negativen Ergebnisses kann zu Beginn festgelegt werden. Bei fehlender Vereinbarung gelten die Regeln des belgischen Rechtsanwaltsberufs.
Artikel 3:
Es gibt zwei Arten von Fällen, die Online-Fälle zur Beratung und die klassischen Fälle (auf Papier und elektronisch).
Im Falle einer einmaligen Beratung werden keine Eröffnungskosten in Rechnung gestellt.
Die Kosten und Auslagen werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Eröffnungskosten: € 40, 00 EUR
Textverarbeitung durch das Sekretariat : € 10, 00 EUR/Seite
Einschreibebrief: € + 10, 00 EUR
Kopieren/Drucken bl-wh: € 0, 50 EUR
Scannen bl-wh: € 1, 25 EUR
Farbe kopieren/scannen/drucken: € 1, 50 EUR
Buchhaltung: € 2, 25 EUR/ Transaktion
E-Mail/Faxeingang und -ausgang: € 1, 25 EUR
Telefonanruf: € 2, 50 EUR/Stück
Telefonanruf international: € 10, 00 EUR/15 min
Reisekosten (pro Kilometer): € 0, 50 EUR
Schließung und Archivierung: € 40, 00 EUR
Artikel 4:
Beim ersten Termin in der Geschäftsstelle wird eine Provision von 150,00 EUR (inkl. MwSt.) beantragt. Diese wird berücksichtigt, wenn der Fall fachkundig besprochen oder ein Ratschlag erteilt wird. Wenn wir mit dem Fall fortfahren, dient die Provision als Vorschuss, der nach den höheren genannten Sätzen berechnet wird.
Artikel 5:
Im Falle einer Online-Beratung geben wir die Möglichkeiten und zu erwartenden Kosten an, mindestens aber den anwendbaren Tarif.
Im Falle einer dringenden Anfrage werden wir eine Vorauszahlung von 150,00 EUR verlangen. Sie werden innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Zahlung eine Antwort erhalten (wenn alle nützlichen Dokumente gesendet wurden). Sie müssen uns alle nützlichen Dokumente zur Verfügung stellen, indem Sie sie hochladen (oder per Post oder mit der Post schicken).
Es wird dringend empfohlen, so viele Informationen und Dokumente (vorzugsweise chronologisch geordnet) vor dem Termin per Post oder auf dem Postweg einzureichen. Es ist sehr schwierig, die Kosten für unsere Dienstleistungen zu Beginn eines Falles (Beratung ausgeschlossen) zu bestimmen, da die Kosten auch durch die Einmischung Dritter bestimmt werden. Ein Fall kann gründlich oder prägnant (im Voraus zu bestimmen) behandelt werden. Es können Preisvereinbarungen getroffen werden.
Artikel 6:
Seit Januar 2014 werden die Kosten und Gebühren der Mehrwertsteuer unterworfen (eine bedauerliche Entscheidung der Regierung). Wir bitten um eine periodische Zahlung (einmal pro Monat, drei- oder halbjährlich) und im Hinblick auf die Intensität der Dienstleistung. Pro Beendigung einer Instanz (erste Instanz, Berufung, ...) wird eine
Rechnung mit einer Zusammenfassung der erbrachten Leistungen und Kosten versandt.
Artikel 7:
Die Rechnungen sind innerhalb eines Monats zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen (zum gesetzlichen Zinssatz) erhoben. Es wird eine Verzugsentschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 500,00 EUR geschuldet.
Bei verspäteter Zahlung behält sich der Rechtsanwalt das Recht vor, die Zustellung auszusetzen.